Fragen & Antworten

Es gibt bei keiner unserer Schularten einen Anmeldeschluss. Eine Anmeldung ist deshalb jederzeit möglich, solange am betreffenden Schulort in der gewünschten Schulart ein Schulplatz frei ist. Sind alle Schulplätze belegt, wird eine Warteliste angelegt. Auf die Warteliste werden jedoch nur Schüler/innen aufgenommen, für die am betreffenden Schulort eine verbindliche schriftliche Anmeldung vorliegt. Die Anmeldegebühr wird im Falle einer Aufnahme auf die Warteliste jedoch erst fällig, wenn von der Warteliste bei Freiwerden eines Schulplatzes ein Nachrücken erfolgt.
Die Anmeldung bzw. der Schulvertrag muss im Original (nicht: als E-Mail-Anhang oder als FAX) an den betreffenden Schulort gesandt oder dort persönlich abgegeben werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Anmeldung bzw. der Schulvertrag vollständig ausgefüllt und bei minderjährigen Schülern/innen neben den Schülern/innen auch von den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern/innen unterschrieben ist. Außerdem muss für die Zustimmung zum SEPA-Lastschrifteinzug für die Anmelde- bzw. Aufnahme- und Verwaltungsgebühren und ggf. Schulgeld und verpflichtendes Mittagessen der/die Kontoinhaber/in der angegebenen Bankverbindung unterschreiben. Möchte sich ein/e Schüler/in für verschiedene Schularten an unterschiedlichen Orten anmelden, muss jeweils eine gesonderte Anmeldung für jede Schulart an jeden/m Schulort gesendet bzw. abgegeben werden. In den ProGenius-Infobroschüren ist für jede Schulart vermerkt, welche Unterlagen dem Schulvertrag bzw. der Anmeldung beigelegt bzw. nachgereicht und welche Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden müssen. Unmittelbar nach Eingang der Anmeldung bzw. des Schulvertrages erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung. Sobald die Aufnahmevoraussetzungen vollständig erfüllt sind, alle notwendigen Unterlagen vorliegen und von der Schulleitung geprüft wurden, erhalten Sie - in der Regel innerhalb der ersten beiden Sommerferienwochen - noch eine schriftliche Aufnahmezusage. Bitte beachten Sie aber, dass bei den allgemeinbildenden Schulen für die Erteilung einer Aufnahmezusage ggf. noch eine erfolgreiche Schulreife- oder Eignungstestung und/oder ein erfolgreiches Aufnahme- bzw. Beratungsgespräch erforderlich sein kann. Schulbescheinigungen für neue Schüler/innen können von uns nicht vor dem 1. Tag des Schulbesuchs ausgegeben werden.
Da der Schulträger unserer Schulen, das Gemeinnützige Institut für Berufsbildung Dr. Engel GmbH (ifb), ausschließlich sogenannte private "Ersatzschulen" betreibt, für die Zuschüsse bzw. Finanzhilfe durch das Bundesland, in dem die Schule ihren Sitz hat, als Pflichtleistungen bezahlt werden, erfolgt die Finanzierung durch diese Landesmittel und ggf. durch Schulgeld. Abhängig von verschiedenen Faktoren wie z. B. der Zuschusssituation eines Bundeslandes für eine bestimmte Schulart oder den Schulort wird ein moderates oder möglicherweise auch kein Schulgeld verlangt. Dies können Sie den aktuellen Infoflyern und -broschüren bzw. Schulverträgen entnehmen.
Für jede angebotene Schulart wird eine Anmeldegebühr fällig. Je nach Schulort und Schulart fällt Schulgeld an oder nicht. Eine evtl. angebotene und in Anspruch genommene Hausaufgabenbetreuung oder nicht verpflichtende Mittagsverpflegung wird immer extra berechnet. Alle notwendigen Lehrbücher werden kostenlos leihweise überlassen. Benötigte Arbeitshefte bzw -bücher, Nachschlagewerke, Taschenrechner und Verbrauchsmaterial müssen von den Schülern/innen bzw. Eltern / gesetzlichen Vertretern selbst beschafft oder die Kosten dafür umgelegt und von den Schülern/innen bzw. Eltern / gesetzlichen Vertretern bezahlt werden. Bitte entnehmen Sie die jeweils anfallenden Kosten den aktuellen Infoflyern und -broschüren bzw. Schulverträgen für die gewünschte Schulart am ausgewählten Schulort.
Neben der Deckung der Kosten des Bearbeitungsaufwandes für die Anmeldung, soll die Erhebung der Anmeldegebühr auch dazu dienen, dass sich Schüler/innen nicht mehrfach für die gleiche Schulart bzw. nicht gleichzeitig für mehrere Schulorte anmelden und so nicht ggf. unnötigerweise Schulplätze blockiert werden. Eine Ermäßigung der Anmeldegebühr ist ausgeschlossen!
Mit dem Eingang der Anmeldung wird die Anmeldegebühr sofort fällig. Diese wird auch bei Rückabwicklung oder Aufhebung/Stornierung der Anmeldung nicht erstattet, sondern dient insbesondere dazu, die Kosten des Bearbeitungsaufwandes der Anmeldung mit einer Pauschale abzudecken.
Das Schulgeld bleibt bei den schulgeldpflichtigen beruflichen Schularten, die eine Dauer zwischen einem und sechs Schuljahren haben, über die gesamte Schuldauer unverändert, d. h., es gibt keine Erhöhungen, aber auch keine Reduzierungen. Die Anpassung der Kosten für die evtl. angebotene Hausaufgabenbetreuung und erhobene Materialkostenpauschale erfolgt jeweils zum Beginn eines neuen Schuljahres (01.08.) in Anlehnung an die Steigerung des Verbraucherpreisindexes des Vorjahres. Bei einer Preiserhöhung des evtl. angebotenen nicht verpflichtenden Mittagessens durch den Mittagessen-Caterer oder bei einem Wechsel des Caterers kann es ab Beginn eines Schuljahres zu einer entsprechenden Erhöhung der Kosten für das Mittagessen kommen (die Erhöhung der Monatsrate für die Mittagessenkosten zu Beginn eines Schuljahres ist auf 10 % begrenzt). Eine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Mittagessen erfolgt wegen des Verwaltungsaufwandes nicht.
Eine Schulgeldermäßigung ist bei den schulgeldpflichtigen ProGenius-Schularten aufgrund des relativ niedrigen Schulgeldes grundsätzlich nicht vorgesehen. Ist/sind gleichzeitig (ein) Kind/er in einer schulgeldpflichtigen ProGenius-Schulart und einer miniGenius-Kindertagesstätte oder einer POLIGENIUS-Schulart, kann schriftlich über die Schule eine Ermäßigung des KiTa-Betreuungsentgeltes (nicht des Essensgeldes) oder des Schulgeldes (nicht evtl. übriger Kosten) beantragt werden. Für eine/n Schüler/in, dessen Familie/Bedarfsgemeinschaft ein durch geeignete Unterlagen nachgewiesenes Haushalts-Netto-Einkommen (Arbeitseinkommen, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte, Unterhaltsleistungen, Arbeitslosengeld I oder II - Hartz IV -, Wohngeld, Kindergeld oder sonstige Transferleistungen etc.) von unter 18.000 Euro pro Kalenderjahr hat, wird das monatliche Schulgeld (nicht die übrigen Kosten) auf schriftlichen Antrag hin um 50 % reduziert. Eine rückwirkende Schulgeldermäßigung sowie eine Schulgeldermäßigung bei bestehenden Zahlungsrückständen und Verstößen gegen die Schul-/Einrichtungsordnung ist nicht möglich. Eine Ermäßigung der Anmeldegebühr ist ausgeschlossen.
Wir machen bei der Schüleraufnahme keine Unterschiede, in welchem Bundesland der/die Schüler/in seinen/ihren Wohnsitz hat. Es gelten jedoch für alle Schüler/innen - unabhängig vom Wohnsitz - die Aufnahmevoraussetzungen des Bundeslandes, in dem die betreffende Schulart von uns durchgeführt wird.
Das Schulgeld einschließlich der evtl. erhobenen Materialkostenpauschale sowie die Anmeldegebühr aller unserer Schulen sind derzeit zu 30 % als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Dabei beträgt der maximale Sonderausgabenabzug derzeit 5000 Euro pro Kind und Kalenderjahr, solange das Kind Kingergeld erhält. Die Kosten für die Hausaufgabenbetreuung sind, sofern das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, zur Zeit in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4000 € je Kind und Kalenderjahr, absetzbar. Bitte beachten Sie, dass unsere Hinweise zur steuerlichen Absetzbarkeit ohne Gewähr gegeben werden. Kontaktieren Sie dazu bitte Ihre/n Steuerberater/in bzw. das zuständige Finanzamt.
Üblicherweise bis Ende Februar, spätestens jedoch bis Ende März, des laufenden Jahres, wird automatisch per Briefpost die kostenlose Bescheinigung über die geleisteten Zahlungen für den Schulbesuch des abgelaufenen Kalenderjahres zugesandt. In der Bescheinigung werden für das betreffende Kalenderjahr nur die Beiträge ausgewiesen, die tatsächlich in diesem Jahr auch bezahlt wurden und fällig waren. Es kann dabei aus rechtlichen Gründen nur eine Bescheinigung pro Schüler/in erstellt und versandt werden, und zwar ausschließlich an die für den/die Schüler/in hinterlegte Anschrift. In der kostenlosen Bescheinigung bestätigen wir nicht, wer an uns Anmeldegebühren bzw. Schulgeld bezahlt hat, sondern nur welchen Betrag wir für welches Kind bzw. welche/n Schüler/in erhalten haben. Ein Verfahren, in dem wir bestätigen, wer genau an uns welchen Betrag überwiesen hat, wäre für uns nicht rechtssicher mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand durchzuführen. Bitte sorgen Sie dafür, dass uns die jeweils aktuelle Anschrift vorliegt. Wenn aufgrund einer falschen Anschrift die Bescheinigung nicht zugestellt werden kann und deshalb an uns zurückgeht, behalten wir es uns vor, für eine erneute Versendung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,00 € zu erheben. Muss eine Bescheinigung berichtigt oder neu erstellt werden, benötigen wir die ursprüngliche Original-Bescheinigung zurück, da ansonsten nur ein Duplikat und kein neues Original erstellt werden kann. Wird ein Duplikat der Bescheinigung angefordert, oder ein neues bestellt, behalten wir uns vor, für die erneute Erstellung und den Versand der Bescheinigung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zu verlangen. Die Angaben zu den geleisteten Zahlungen sind nach Schulgeld, Anmelde- bzw. Aufnahme- und Verwaltungsgebühren, Zusatzbetreuung, Hausaufgabenbetreuung und Mittagessen aufgeschlüsselt. Benötigen Sie vor Ende März Angaben zu den geleisteten Zahlungen oder wollen Sie nachweisen, von welchem Konto die Zahlungen per Lastschrift eingezogen wurden, verwenden Sie dazu bitte Kopien Ihrer Kontoauszüge, auf denen unsere Lastschriften ersichtlich sind.
Für gegenwärtige Schüler(innen) erstellen wir in der jeweils besuchten Schule kostenlos Schulbescheinigungen mit den Daten des Schulbesuchs. Für Duplikate von Bescheinigungen über die geleisteten Zahlungen für den Schulbesuch behalten wir uns für gegenwärtige Schüler(innen) die Berechnung einer Aufwandspauschale vor. Bitte beachten Sie, dass es grundsätzlich möglich ist, Ihre Zahlungen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch durch Kopien Ihrer Kontoauszüge nachzuweisen bzw. zu belegen. Die Original-Bescheinigung über die geleisteten Zahlungen für den Schulbesuch im abgelaufenen Kalenderjahr wird automatisch und kostenlos zugesandt, und zwar unabhängig davon, ob die Schule noch besucht wird oder nicht (siehe dazu auch vorstehende Frage und Antwort). Alle übrigen Bescheinigungen für ausgeschiedene Schüler(innen) müssen mit dem "Bestellformular" angefordert werden und sind gebührenpflichtig. Das "Bestellformular" kann von der Homepage heruntergeladen oder in der Schule sowie der Hauptverwaltung des Schulträgers angefordert werden. Download Bestellformular
Es gilt analog die staatliche Ferienregelung im jeweiligen Bundesland. Die beweglichen Ferientage werden in der Regel entsprechend der Einteilung an den örtlichen staatlichen Schulen festgelegt. Das neue Schuljahr beginnt - wie an den staatlichen Schulen - offiziell am 1. August des laufenden und dauert bis zum 31. Juli des folgenden Kalenderjahres. Der 1. Schultag im neuen Schuljahr ist grundsätzlich immer der 1. Tag nach dem offiziellen Ende der Sommerferien. Bei den Eingangsklassen kann der erste Schultag ggf. auf einen Werktag der 1. Schulwoche nach den Sommerferien fallen.
Da wir ausschließlich sogenannte private "Ersatzschulen" betreiben, unterliegt auch die fachliche und pädagogische Qualifikation unserer Lehrkräfte der staatlichen Schulaufsicht. Wir beschäftigen ausschließlich Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen oder einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschulabschluss und pädagogischer Qualifikation/Erfahrung.
Uns ist nicht bekannt, wieviele Unterrichtsstunden konkret an Ihrer staatlichen Schule ausgefallen sind und möchten uns deshalb dazu nicht weiter äußern. An unseren Schulen fällt grundsätzlich kein Unterricht aus. Höchstens wegen einer erst am selben Schultag bekanntgewordenen Verhinderung einer Lehrkraft kann es in Einzelfällen zu einem Unterrichtsausfall kommen. In der Regel wird bei Verhinderung der Unterricht von einer anderen Lehrkraft in der gleichen Klasse übernommen und von der verhinderten Lehrkraft zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Ein Quereinstieg ist grundsätzlich möglich, sofern ein Schulplatz in der vorgesehenen Klasse frei ist und vom/n der Schüler/in die notwendigen formalen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden. Darüber hinaus muss ein erfolgreiches Aufnahmegespräch (bei minderjährigen Schülern/innen zusätzlich mit den Eltern / gesetzlichen Vertretern/innen) geführt worden sein.
Eine BAföG-Förderung ist bei den beruflichen Schularten in Einzelfällen grundsätzlich möglich, jedoch von ganz bestimmten persönlichen Voraussetzungen abhängig. Bitte beachten Sie, dass wir für die Angaben zur BAföG-Förderung keine Gewähr übernehmen. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Ja! Seit dem Schuljahr 2013/2014 führen wir einen neuen Namen. Aus Private Berufliche Schulen Dr. Engel wurde ProGenius Private Berufliche Schulen. Dadurch haben sich in Bezug auf den Schulträger und die staatlichen Genehmigungen bzw. Anerkennungen der Schularten keinerlei Änderungen ergeben!